Seminare

ASF – Aufbauseminar für Fahranfänger §2a Abs.2 StVG

Am Aufbauseminar muss jeder teilnehmen, der in seiner Probezeit auffällig wurde und von der Fahrerlaubnisbehörde schriftlich aufgefordert ist. Das Schreiben ist bei der Anmeldung mit vorzulegen.
Wird der Aufforderung der Behörde nicht nachgekommen, bedeutet dies den Entzug der Fahrerlaubnis.

  • das Seminar erfolgt in 4 Sitzungen je 135 Minuten und einer Fahrprobe zwischen der ersten und zweiten Sitzung
  • die vollständige Teilnahme an allen Veranstaltungen ist notwendig, um am Ende die Teilnahmebescheinigung zu erhalten
  • bei einem Seminar müssen mindestens 6 und maximal 12 Teilnehmer anwesend sein
  • für die Fahrproben sind die für die Fahrausbildung zugelassenen Ausbildungsfahrzeuge zu benutzen