Führerschein

Klasse B
Fahrzeugart Pkw und leichte LkwKraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
– die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
– die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.

Mindestalter:

Geltungsdauer:
Vorbesitz erforderlich:
Beinhaltet Klasse:
Sehvermögen:
Erste Hilfe:

18
beim Begleiteten Fahren 17
ohne Befristung
NEIN
AM, L
Sehtest
Erste Hilfe Kurs
 
 
Klasse BE

Fahrzeugart Pkw oder leichter Lkw und AnhängerKombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.

Mindestalter:

Geltungsdauer:
Vorbesitz erforderlich:
Beinhaltet Klasse:
Sehvermögen:
Erste Hilfe:

18
beim Begleiteten Fahren 17
ohne Befristung
Ja, Klasse B
keine
Sehtest
Erste Hilfe Kurs

Klasse A

Fahrzeugart Schwere Krafträder„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter:

Geltungsdauer:
Vorbesitz erforderlich:
Beinhaltet Klasse:
Sehvermögen:
Erste Hilfe:

24 Jahre
20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
ohne Befristung
NEIN
A2, A1, AM
Sehtest
Erste Hilfe Kurs
 
 
Klasse A2

Fahrzeugart Mittelschwere KrafträderKrafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Leistung: maximal 35 kW. Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.

Mindestalter:
Geltungsdauer:
Vorbesitz erforderlich:
Beinhaltet Klasse:
Sehvermögen:
Erste Hilfe:
18
ohne Befristung
NEIN
A1,AM
Sehtest
Erste Hilfe Kurs

Klasse A1

Fahrzeugart LeichtkrafträderKrafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis  Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW.

Mindestalter:
Geltungsdauer:
Vorbesitz erforderlich:
Beinhaltet Klasse:
Sehvermögen:
Erste Hilfe:

16
ohne Befristung
NEIN
AM
Sehtest
Erste Hilfe Kurs

 
 
Klasse AM

Fahrzeugart Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped)

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
  • Verbrennungsmotor: Hubraum maximal 50 cm³
  • Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW Dreirädrige Kleinkrafträder
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
  • Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 cm³
  • andere Verbrennungsmotoren Nutzleistung maximal 4 kW
  • bei Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
  • Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 cm³
  • andere Verbrennungsmotoren Nutzleistung maximal 4 kW
  • Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
  • Leermasse (ohne die Masse der Batterien) maximal  350 kg
Mindestalter:
Geltungsdauer:
Vorbesitz erforderlich:
Beinhaltet Klasse:
Sehvermögen:
Erste Hilfe:
15
ohne Befristung
NEIN
keine
Sehtest
Erste Hilfe Kurs

Klasse C

Fahrzeugart schwere LKWKraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter:

Geltungsdauer:
Vorbesitz erforderlich:
Beinhaltet Klasse:
Sehvermögen:
Erste Hilfe:
Sonstige Unterlagen:

21 Jahre
18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder Berufsaubildung
befristet auf 5 Jahre
Ja, Klasse B
C1
Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe Kurs
Ärztliches Zeugnis
 
 
Klasse CE

Fahrzeugart LastzügeKombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Mindestalter:

Geltungsdauer:
Vorbesitz erforderlich:
Beinhaltet Klasse:

Sehvermögen:
Erste Hilfe:
Sonstige Unterlagen:

21 Jahre
18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder Berufsaubildung
befristet auf 5 Jahre
Ja, Klasse C
C1E, BE, T;
D1E bei Besitz von Klasse D1;
DE bei Besitz von Klasse D
Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe Kurs
Ärztliches Zeugnis

Klasse C1

Fahrzeugart Mittlere LkwKraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter:
Geltungsdauer:
Vorbesitz erforderlich:
Beinhaltet Klasse:
Sehvermögen:
Erste Hilfe:
Sonstige Unterlagen:

18
befristet auf 5 Jahre
Ja, Klasse B
keine
Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe Kurs
Ärztliches Zeugnis
 
 
Klasse C1E

Fahrzeugart Mittlere Lastzüge bis max. 12.000 kg zGKombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse größer ist als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf jeweils nicht mehr als 12.000 kg betragen!

Mindestalter:
Geltungsdauer:
Vorbesitz erforderlich:
Beinhaltet Klasse:
Sehvermögen:
Erste Hilfe:
Sonstige Unterlagen:

18
befristet auf 5 Jahre
Ja, Klasse C1
BE; D1E bei Besitz von D1
Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe Kurs
Ärztliches Zeugnis

Klasse D

Fahrzeugart Große BusseKraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter:

Geltungsdauer:
Vorbesitz erforderlich:
Beinhaltet Klasse:
Sehvermögen:
Erste Hilfe:
Sonstige Unterlagen:

24 Jahre
23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation
21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation (umfangreiche Prüfung bei der IHK) oder nach beschleunigter Grundqualifikation (dann auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt)
20  Jahre  während  oder  nach  Abschluss  der  Berufsausbildung  zum  Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb
18  Jahre  während  oder  nach  Abschluss  der  Berufsausbildung  zum  Berufkraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb, auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt
befristet auf 5 Jahre
Ja, Klasse B
D1
Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe Kurs
Ärztliches Zeugnis
 
 
Klasse DE

Fahrzeugart Große Busse mit Anhänger über 750 kg zGKombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Mindestalter:
Geltungsdauer:
Vorbesitz erforderlich:
Beinhaltet Klasse:
Sehvermögen:
Erste Hilfe:
Sonstige Unterlagen:
24 Jahre – Ausnahmen siehe Klasse D
befristet auf 5 Jahre
Ja, Klasse D
D1E, BE; C1E bei Besitz von C1
Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe Kurs
Ärztliches Zeugnis

Klasse D1

Fahrzeugart Kleine BusseKraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – die zur Beförderung von mehr als 8 aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut und nicht länger als 8 Meter sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter:

Geltungsdauer:
Vorbesitz erforderlich:
Beinhaltet Klasse:
Sehvermögen:
Erste Hilfe:
Sonstige Unterlagen:

21 Jahre, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer 18 (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung). Außerdem muss der Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen. Von der Fahrerlaubnis darf nur bei Fahrten in Deutschland Gebrauch gemacht werden, wenn diese im Rahmen der Berufsausbildung stattfinden.
befristet auf 5 Jahre
Ja, Klasse B
keine
Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe Kurs
Ärztliches Zeugnis
 
 
Klasse D1E

Fahrzeugart Kleine Busse mit Anhänger über 750 kg zGKombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen. Auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden.

Mindestalter:
Geltungsdauer:
Vorbesitz erforderlich:
Beinhaltet Klasse:
Sehvermögen:
Erste Hilfe:
Sonstige Unterlagen:
21 Jahre – Ausnahmen siehe Klasse D1
befristet auf 5 Jahre
Ja, Klasse D1
BE; C1E bei Besitz von C1
Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
Erste Hilfe Kurs
Ärztliches Zeugnis

Klasse L

Fahrzeugart Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge

  1. Zugmaschinen mit einer bbH bis max. 40 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit Anhänger bis zu einer bbH von max. 25 km/h.
  2. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH bis max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
Mindestalter:
Geltungsdauer:
Vorbesitz erforderlich:
Beinhaltet Klasse:
Sehvermögen:
Erste Hilfe:
16
ohne Befristung
NEIN
keine
Sehtest
Erste Hilfe Kurs
 
 
Klasse T

Fahrzeugart Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 40 km/h bis 60 km/h; landwirtschaftliche, selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen.

  1. Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 60 km/h,
  2. selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahren Futtermischwagen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h, auch mit Anhänger.

Bedingung:  Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Altersstufung: Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 40 km/h erteilt.

Mindestalter:

Geltungsdauer:
Vorbesitz erforderlich:
Beinhaltet Klasse:
Sehvermögen:
Erste Hilfe:

16 für bbH 40 km/h,
18 für bbH 60 km/h
ohne Befristung
NEIN
L
Sehtest
Erste Hilfe Kurs
 
Mofa-Prüfbescheinigung

Fahrzeugart MofaEinspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln -, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist keine Fahrerlaubnis im Sinne des klassifizierten Fahrerlaubnisrechts.

Mindestalter:
Geltungsdauer:
Vorbesitz erforderlich:
Beinhaltet Klasse:
15
ohne Befristung
NEIN
Keine

BKF-Grundqualifikation Bus

Fahrer im Personenverkehr gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-GesetzGrundsatz:     Alle Fahrer, die Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen D/DE (Linie < 50), D/DE oder D1/D1E erforderlich ist und diese Fahrerlaubnis ab dem 10.09.2008 erteilt bekommen, müssen eine Grundqualifikiation oder beschleunigte Grundqualifikation nachweisen.
Möglichkeiten:     Der Nachweis erfolgt per
– Berufsausbildung (Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb)
– Grundqualifikation (ohne Lehrgang aber sehr umfangreiche IHK-Prüfung)
– beschleunigte Grundqualifikation (140 Std. Lehrgang und verkürzte IHK-Prüfung)
Mindestalter:    21 Jahre
Ausnahme D/DE (nicht Linie bis 50km) bei beschleunigter Grundqualifikation: 23 Jahre
 
 
BKF-Grundqualifikation LKW

Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-GesetzGrundsatz:     Alle Fahrer, die Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C/CE oder C1/C1E erforderlich ist und diese Fahrerlaubnis ab dem 10.09.2009 erteilt bekommen, müssen eine Grundqualifikiation oder beschleunigte Grundqualifikation nachweisen.
Möglichkeiten:     Der Nachweis erfolgt per
– Berufsausbildung (Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb)
– Grundqualifikation (ohne Lehrgang aber sehr umfangreiche IHK-Prüfung)
– beschleunigte Grundqualifikation (140 Std. Lehrgang und verkürzte IHK-Prüfung)
Mindestalter:    C/CE/C1/C1E mit Grundqualifikation 18 Jahre
C1/C1E mit beschl. Grundqualifikation 18 Jahre
C/CE mit beschl. Grundqualifikation 21 Jahre

BKF-Weiterbildung Bus

Fahrer im Personenverkehr gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-GesetzGrundsatz:     Alle Fahrer, die Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen D/DE, D/DE (Linie < 50 km) oder D1/D1E erforderlich ist, müssen eine Weiterbildung absolvieren.
Weiterbildung:     35 Stunden Unterricht alle 5 Jahre (in Einheiten von mindesten 7 Stunden (z.B. 5 x 7 Stunden)
Der erstmalige Nachweis (35 Stunden) erfolgt:
– 5 Jahre nach Erwerb der Grundqualifikation
– Bis zum 9. September 2013
– Bei Ablauf des vorhandenen  Führerscheins zwischen 09.09.2013 und 09.09.2015 zum Ablaufdatum
Nachweis:    Auf dem Führerschein erfolgt die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ in Kombination mit dem Gültigkeitsdatum
 
 
BKF-Weiterbildung LKW

Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-GesetzGrundsatz:     Alle Fahrer, die Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C/CE oder C1/C1E erforderlich ist, müssen eine Weiterbildung absolvieren.
Weiterbildung:     35 Stunden Unterricht alle 5 Jahre (in Einheiten von mindesten 7 Stunden (z.B. 5 x 7 Stunden)
Der erstmalige Nachweis (35 Stunden) erfolgt:
– 5 Jahre nach Erwerb der Grundqualifikation
– Bis zum 9. September 2014
– Bei Ablauf des vorhandenen  Führerscheins zwischen 09.09.2014 und 09.09.2016 zum Ablaufdatum
Nachweis:    Auf dem Führerschein erfolgt die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ in Kombination mit dem Gültigkeitsdatum